Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Daniel Brand (nachfolgend "BrandDesign" genannt) erbringt Leistungen und Dienste für seine Vertragspartner/innen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Sie dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten sowohl von BrandDesign als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Nebenabreden zu dieser AGB sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Angebote, Vertragsabschluss.

Alle Projektangebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BrandDesign eine Dienstleistung schriftlich bestätigt, der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung unterzeichnet und zurücksendet oder ein gesonderter Vertrag schriftlich abgeschlossen wird.

Produktionsablauf, Sonderleistungen

Jede Phase des Projekts kann erst nach schriftlicher Freigabe der vorhergehenden Phase durch den Auftraggeber begonnen werden.

Mehraufwendungen, die durch Verzug der Freigabe entstehen oder nachträgliche Änderungen nach erteilter Freigabe oder vom ursprünglichen Angebot abweichende Kundenwünsche, werden gegen Berechnung der effektiven Arbeitszeit durchgeführt. BrandDesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Eine Erweiterung der vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich. In diesem Fall informiert BrandDesign schriftlich über die anfallenden Kosten. Die Durchführung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggeber.

BrandDesign erbringt die konzeptionelle und kreative Leistung und ist berechtigt die Produktion durch Dritte ausführen zu lassen. Er ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BrandDesign entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung BrandDesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BrandDesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahmen der Kosten.

Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotografien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Einräumung von Urheberrechten, Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechten bestimmt sich nach den, BrandDesign vorab mitgeteilten, Anforderungen und Vorgaben des Endkunden im Einzelfall und wird jeweils projektbezogen geregelt. Die Übertragung der Rechte wird gesondert entlohnt.

Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BrandDesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - sind unzulässig.

BrandDesign hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

BrandDesign behält sich vor die erbrachten Leistungen zu Dokumentation und als Referenzen zu verwenden sofern nicht ausdrucklich vor Auftragserteilung vom Endkunde schriftlich widersprochen wird.

Bezahlung/Vergütung

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Alle Layout und redaktionellen Arbeiten sowie Fotografien werden mit 7% Umsatzsteuer besteuert, alle nicht aufgeführten Posten mit 19%.

Falls die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, so ist BrandDesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Sämtliche Tätigkeiten, die BrandDesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von BrandDesign (Daniel Brand).

Künstlersozialkasse

Denken Sie Bitte, nach Rechnungsstellung, an die KSK-Meldung (Inforschriften für Unternehmen/Verwerter).

Fälligkeit der Bezahlung/Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes/Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Abschlagszahlungen sind ab einem Arbeitsvolumen ab 750 € wie folgt zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Konzept- bzw. Entwurfsvorlage, 2/3 nach Fertigstellung der Arbeiten, sofern nicht anders vereinbart.

Verschwiegenheitspflicht

BrandDesign behandelt alle Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

Haftung und Gewährleistung

BrandDesign ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren.

BrandDesign haftet für Schäden, die durch seine Tätigkeit eintreten, nur, soweit die Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass BrandDesign die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, BrandDesign im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Text-, Bildmaterial, o.ä.) zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese BrandDesign umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller BrandDesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BrandDesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von BrandDesign. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet BrandDesign nicht.

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BrandDesign geltend zu machen. Danach gelten die Leistungen als mangelfrei angenommen.

Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von BrandDesign. Er ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen im übrigen nicht berührt und es treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

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